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Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen.
Ziel ist es, die problematische Gesamtsituation des Kindes oder Jugendlichen zu entflechten und Überforderung für alle Beteiligten zu reduzieren.
Die Verselbständigung unter Erhaltung und Stabilisierung der familiären Strukturen und des sozialen Umfeldes ist Ziel der Betreuung.
Ein zusätzliches Angebot im Rahmen der Betreuungshilfen richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Eltern psychische Probleme haben oder von einer psychischen Erkrankung betroffen sind.
Die gesetzliche Grundlage der Hilfe ist SGB VIII §30. Der Zugang erfolgt über das Jugendamt.