Wenn eine Familienhilfe beginnt, wird die ganze Familie in die Arbeit einbezogen. Gemeinsam mit dem Jugendamt und den Fachkräften benennt die Familie Ziele, an denen sich alle orientieren, um eine Verbesserung der Familiensituation zu erreichen.
Da die Treffen oft bei der Familie zu Hause stattfinden und es um sehr persönliche Themen geht, nehmen wir uns Zeit für den Aufbau einer vertrauensvollen und wertschätzenden Arbeitsbeziehung.
Einen besonderen Fokus legen wir auf die Bedürfnisse der Kinder und deren individuelle Entwicklungsförderung.
Persönliche und gesundheitliche Krisen der Erwachsenen können jedoch zu einem erheblichen Ungleichgewicht im Familienleben beitragen, so dass die Entwicklungsbedingungen der Kinder sich verschlechtern. In diesem Sinne ist es uns wichtig, das Wohlergehen aller im Blick zu haben. Unsere Mitarbeiter*innen sind besonders dafür qualifiziert und erfahren, Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil zu unterstützen.
Ziel einer Familienhilfe ist es, dass Familien es schaffen, aus eigener Kraft Veränderungen herbeizuführen, die ihre Lebenssituation deutlich verbessern.
Die gesetzliche Grundlage der Hilfe ist SGB VIII §31. Der Zugang erfolgt über das Jugendamt.